Was kostet eine Verbraucherinsolvenz

Rechtsanwalt Brüggemann, Detmold Die Gebühren des Rechtsanwalts orientieren sich am Streitwert. Als Grundlage dient die RVG-Tabelle. Da uns die finanziellen Situationen von Mandanten, die eine Privatinsolvenz durchführen möchten bekannt sind, stehen 2 Möglichkeiten zur Zahlung Verfügung:

1. Zahlung in Raten
Sofern der Mandant / die Mandantin über ausreichend eigenes Einkommen verfügt, kann eine vertretbare Ratenzahlung vereinbart werden.

2. Abrechnung über Beratungshilfe
Für diejeniger Schuldner, die nicht über ausreichend Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. In diesem Fall ist die Vertretung für den Mandanten / der Mandantin (bis auf eine geringe Zahlung von 10,- €) kostenlos! Mehr Infos zu Beratungshilfe (PDF)
Es ist vielleicht für Sie hilfreich, wenn Sie bereits einen Beratungshilfeantrag ausgefüllt zum Gericht mitnehmen. Einen Beratungshilfeantrag herunterladen 


3. Verbraucherinsolvenz ohne Beratungshilfe
Die Gebühren des Rechtsanwalts orientieren sich am Streitwert. Als Grundlage dient die RVG-Tabelle. Da uns die finanziellen Situationen von Mandanten, die eine Privatinsolvenz durchführen möchten bekannt sind, kommen folgende Kosten auf Sie zu:


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Anwaltskosten
Die Gebühren für eine außergerichtliche Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz betragen
• Bis 5 Gläubiger = 224,00 €
• 6 - 10 Gläubiger = 336,00 €
• 11 - 15 Gläubiger = 448,00 €
• 16 - 20 Gläubiger = 560,00 €
• ab 21 Gläubiger = Anfrage
Hinzu kommt jeweils eine Post- und Telefonkostenpauschale von 20,00 € sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Kommt es im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu einem wirksamen Vergleich mit allen Gläubigern und damit zu einer Erledigung, so fällt zusätzlich noch eine Einigungs- und Erledigungsgebühr von 125,00 € an.


Wichtig:


Bei einer Beauftragung der außergerichtlichen Privatinsolvenz berechne ich 50% bei Mandatsannahme als Vorschuss. Restzahlung erfolgt auf Raten in der von Ihnen gewünschten Höhe. Nach vollständiger Zahlung und Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die für das gerichtliche Insolvenzverfahren notwendigen Bescheinigungen zu Ihren Händen.
Achtung: Das vollständige Ausfüllen des gerichtlichen Antrages gehört nicht zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung und muss gesondert vergütet werden.

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Besuchen Sie mein kostenloses Infoportal zur Privatinsolvenz. Hier erhalten Sie umfang-reiche Infos und Hilfen rund um das Thema Privatinsolvenz. Selbstverständlich anonym und völlig unverbindlich! www.privatinsolvenz24.de -Privatinsolvenz und Schuldnerberatung

 


 



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