Vermüllung der Wohnung als Kündigungsgrund
Vermüllung der Mietwohnung kann zur fristlosen Kündigung berechtigen AG München 18.7.2018, 416 C 5897/18 Es gibt kein Recht auf Unordnung. Die starke Vermüllung einer Mietwohnung kann den Vermieter dazu berechtigen, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die betroffene Wohnung so verwahrlost ist, dass bereits Substanzschäden (hier z.B. Schimmelschäden und [...]