Bundesgerichtshof entscheidet über in Mobilfunkverträgen verwendete Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den in Mobilfunkverträgen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Telefonanbieter einen Mobilfunkanschluss erst bei einem Zahlungsverzug des Kunden von 75 Euro sperren. Eine Klausel, nach dem die Sperrung des Anschlusses bereits bei einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro erfolgt, ist danach unwirksam.
BGH – III ZR 35/10