Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Detmold.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten und auch zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Ersteres nennt man im Allgemeinen das individuelle Arbeitsrecht, die letzten beiden das sog. kollektive Arbeitsrecht.
Zuständig für gerichtliche Auseinandersetzungen sind die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Für den Kreis Lippe ist in Detmold das zuständige Arbeitsgericht ansässig.
Im Arbeitsleben gibt es zahlreiche Anlässe, die zu Meinungsverschiedenheiten oder Streit führen können. Hierbei kann eine Vielzahl von Fragen auftauchen, wie z.B.:
Arbeitsrecht ist zum großen Teil Arbeitnehmerschutzrecht.
Das bedeutet, dass viele Rechtsvorschriften nicht durch Vertrag zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden können. Diese Vorschriften sind daher zwingend anzuwendendes Recht. Allerdings sind die anzuwendenden Rechtsvorschriften für das Arbeitsrecht in vielen Gesetzen verstreut. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt es nicht. Es ist daher häufig schwierig, die anzuwendenden Rechtsvorschriften überhaupt zu ermitteln. Diese Situation wird noch dadurch verstärkt, dass neben vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften auch tarifliche Regelungen zu berücksichtigen sind. Hier muss zunächst oft geklärt werden, ob ein Tarifvertrag überhaupt auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist und welchen Inhalt der jeweilige Tarifvertrag hat. Hat der
Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt, so kann in der Regel Kündigungsschutz nur geltend gemacht werden, wenn innerhalb von drei Wochen – ab Zugang der Kündigung – Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird. Tarifverträge enthalten häufig sogenannte Ausschlussfristen, die z.B. nur zwei Monate betragen können. Diese Ausschlussfristen bedeuten, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen, da sie andernfalls endgültig erlöschen. Bei den Arbeitsgerichten kann sich in der ersten Instanz jeder Arbeitnehmer selbst vertreten. Es empfiehlt sich jedoch aus den oben genannten Gründen, einen im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu beauftragen.
Achtung!!! Anders als in den Verfahren vor den Amtsgerichten und Landgerichten gibt es beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz keine Kostenerstattung. Jede Partei muss also ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen, auch wenn sie den Prozess in voller Höhe gewinnt. Es empfiehlt sich daher, eine Familien- und Vertragsrechtsschutzversicherung abzuschließen, die die anfallenden Kosten übernimmt.