Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Detmold.

Schnell ist es passiert: Wer als Verkehrsteilnehmer viel mit dem Auto unterwegs ist, erwischt auch mal eine rote Ampel. Nun droht ein Fahrverbot oder es liegt ein Bußgeldbescheid in der Post. Egal, ob Sie geblitzt wurden, einen Verkehrsunfall hatten oder Ihren Führerschein abgeben müssen – die Themen Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht sollten in der von Ihnen gewählten Kanzlei in Detmold  mit

Fachkompetenz und Fachwissen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht behandelt werden. Denn besonders im Rechtsgebiet Verkehrsrecht können mögliche Ansprüche, wie beispielsweise über die Höhe des Wiederbeschaffungswerts oder anfallende Reparaturkosten, nur mit einer beharrlichen anwaltlichen Vertretung durchgesetzt werden.

Unser Service für Sie.

Damit Sie sich bereits vorab ein genaues Bild über Erfolgs- und Mißerfolgschancen verschaffen können, empfehlen wir unsere Online Rechtsberatung.

Hier können Sie „für kleines Geld“ Ihr Anliegen vorher von uns via Mail prüfen lassen. Die Online Rechtsberatung kann Ihnen wichtige Informationen geben. Dadurch können Sie bereits sehr früh abschätzen, ob sich eine anwaltliche Vertretung lohnt.

Denn: Wir vertreten Sie gern! Viel lieber gewinnen wir für Sie!

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Ihr Fachanwalt für
Verkehrsrecht in Detmold

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sind Sie zu dicht aufgefahren z.B. auf der Autobahn?
Abstandsmessungen nehmen immer mehr zu – sind Sie doch eine prima Einnahmequelle für Kommunen. Allerdings sollte man sich auf eine Abstandsmessung nicht ungeprüft verlassen, da man dort immer wieder Fehlerquellen entdecken kann – unschöne Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot können so vermieden werden. Hier gilt über einen Anwalt prüfen, dann unter Umständen zahlen!

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind immer ein schwerer Vorwurf, der den Führerschein gefährdet.
Besonders wenn ein Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg bereits einige Punkte aufweist, können die für den Regelverstoß verhängten Punkte zum Problem werden.
Wenn Sie unter Einfluss von Drogen Auto fahren, begehen Sie eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz oder aber eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit. Mit welcher Strafe Drogen am Steuer geahndet werden, hängt von der Häufigkeit der Vergehen ab.

Ihr Anwalt aus Detmold unterstützt Sie bei folgenden Rechtsfragen:

  • Kaufverträgen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Mängeln
  • Nachbesserung oder Minderung
  • Rücktritt
  • Produkthaftung
  • Probleme mit der Garantie

Zwar gehören diese Themen rein juristisch zum allgemeinen Zivilrecht, hier entwickelten sich im Bereich Verkehr jedoch in den letzten Jahren zahlreiche Besonderheiten durch die Rechtsprechung, sodass die Einschaltung eines im Verkehrsrecht versierten Fachanwaltes aus Detmold unerlässlich ist.

Sind Sie bei Dunkelrot über die Ampel gefahren, zu schnell oder zu dicht aufgefahren?

Ein dann folgender Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid sind Anlass, Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Detmold zu kontaktieren.

Die meisten Vergehen im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeit und damit sozusagen die „kleine Schwester“ der Straftat. Solche „kleinen“ Verletzungen von Rechtsvorschriften werden mit einer Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid geahndet. So gelten bei Ordnungswidrigkeiten im Vergleich zum Strafrecht u.a. andere Verjährungsregeln – eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht kann bereits nach 3 Monaten verjährt sein. Trotzdem gilt es bei einem Bußgeldbescheid, schnell zu sein, da er schon zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig wird. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich dabei aus dem Bußgeldkatalog. Zu der Geldbuße müssen zusätzlich Kosten und Auslagen gezahlt werden.

Hier gilt: Hier sollten Sie niemals eine Geldbuße ohne vorherige Akteneinsicht über Ihren Fachanwalt in Detmold akzeptieren.

Wussten Sie, dass ca. 45% aller Bußgeldbescheide mit kleineren bis größeren Mängeln versehen sind?
Die goldene Regel hierbei ist:
– keine Aussagen machen
– keine Schuldeingeständnisse abgeben
– Einspruch gegen Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen einlegen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhaltent haben, sollten Sie immer mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Detmold über den erhobenen Vorwurf und die Möglichkeiten einer Verteidigung sprechen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kennt alle möglichen Fehlerquellen und Methoden, um Bußgelder zu vermeiden, zu mindern und im besten Fall den Führerschein zu erhalten. Ich biete Ihnen immer eine erste Einschätzung Ihres Vorganges. Dazu benötige ich als Ihr Rechtsanwalt nur den Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid von Ihnen, den Sie mir per E-Mail zukommen lassen können.

Bei einem Bußgeldbescheid gilt es, schnell zu sein, da er zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig wird.

Mit ihm werden unter anderem Verstöße gegen die StVO, wie z. B. überhöhte Geschwindigkeit bestraft. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich dabei aus dem Bußgeldkatalog. Zu der Geldbuße müssen zusätzlich Kosten und Auslagen gezahlt werden. Ungeprüft sollten Sie aber eine Geldbuße nie akzeptieren, da es auch hier zahlreiche Möglichkeiten und Gründe für einen Einspruch gibt.

Wenn Ihnen ein Fahrverbot angedroht wird, dann wird Ihnen ein sogenannter schwerer Verstoß gegen den Bußgeldkatalog, wie beispielsweise eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, vorgeworfen.

Schwere Verstöße werden mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat geahndet. Da der Führerschein für viele beruflich unabdingbar ist, sollten Sie sofort einen routinierten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht aus Detmold an Ihrer Seite haben. Dieser prüft die Möglichkeiten, durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, das Fahrverbot zu verhindern. Zumeist können Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts das drohende Fahrverbot auf einen für Sie passenden Zeitraum verschieben. Hierfür stehe ich Ihnen gerne persönlich oder per Onlineberatung zur Verfügung.

Viele unterschätzen die Macht der Führerscheinstelle. Wenn Sie mit schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen auffallen, ordnet das Straßenverkehrsamt in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), den so genannten Idiotentest an. Hierbei wird geprüft, ob von Ihnen zukünftig keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr zu erwarten ist. Dies ist Gefahrenabwehrrecht!

Holen Sie sich umgehend Rat von einem im Verkehrsrecht erfahrenen Fachanwaltes.

Ich informiere Sie fundiert und ehrlich über Ihre Rechte und Erfolgsaussichten. Zudem plane ich als Ihr Rechtsanwalt alle Maßnahmen, um Sie über eine bevorstehende MPU aufzuklären und Sie schnellstmöglich und bestmöglich darauf vorzubereiten.

Der Geschwindigkeitsverstoß ist der am häufigsten begangene Verkehrsverstoß. Sie wurden dabei geblitzt? Suchen Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auf, der prüfen wird, ob Sie tatsächlich einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben oder ob Ihnen dieser durch die Bußgeldstelle oder das Gericht nachzuweisen ist.

Denn unter anderem kenne ich die verwendeten Messgeräte und deren Schwachstellen. Schon unbedeutende Kleinigkeiten können zu einer Unverwertbarkeit der Messungen oder zumindest zu einer Erhöhung des Toleranzabzugs führen, sodass Sie eventuell aus den Punkterängen rutschen.

Auch nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs kann es zu auftretenden Mängeln und Problemen kommen. Was nun? Kann man das Auto zurückgeben? Haben Sie noch Gewährleistung?

Ich helfe meinen Mandaten, ihre Ansprüche von der Mängelbeseitigung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, umfassend durchzusetzen. Fragen Sie nach Ihrem Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Detmold.

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Doch leider regulieren bei Kaskoschäden Versicherungen oft nur sehr ungern.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem selbstverschuldeten Unfall, nach einem Fahrzeugdiebstahl, Wildschaden, Hagel- oder Sturmschaden. Rufen Sie im Zweifelsfall immer sofort in unserer Kanzlei in Detmold an!

Sofern kein Totalschaden bei einem Unfall entstanden, sondern ein sogenannter Reparaturschaden eingetreten ist, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die unfallbedingten notwendigen Reparaturkosten zu erstatten. Dass dies keine Versicherung gerne übernimmt, ist hinreichend bekannt.

Ein Reparaturschaden liegt immer dann vor, wenn die Reparaturkosten mit der Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs liegen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Aber auch dann kann eine Reparatur möglich sein, wenn sie sach- und fachgerecht ausgeführt wird und die Höhe der Reparaturkosten 30 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs nicht übersteigt. Ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Detmold klärt dies mit den beteiligten Versicherungen und Sachverständigen. Ob Sie diese dann tatsächlich durchführen lassen oder die fiktiven Reparaturkosten reguliert wissen wollen, liegt alleine bei Ihnen.

Noch schnell über die Ampel huschen – und schon ist es passiert: Der Rotlichtverstoß ist nach den Geschwindigkeitsüberschreitungen das zweithäufigste Verkehrsvergehen.

So harmlos er klingt, so kann er wegen eines schnell drohenden Fahrverbots für den Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben und sogar existenzbedrohend sein. Meine Kanzlei in Detmold hilft auch hier, indem ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht den Vorwurf auf seine Rechtmäßigkeit überprüfe.

Ein Unfall ist immer schrecklich und auch kein Geld der Welt, wird den Schrecken und die Wunden komplett vergessen lassen. Aber es wird Ihnen helfen, den Unfall besser verarbeiten zu können.

Zudem hilft es bei der Verarbeitung des Unfalls. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Detmold berate ich Sie, wie Sie am besten und schnellsten nach einem Verkehrsunfall die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche vorantreiben können und ermittele die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes. Das Schmerzensgeld wird als ein Schadensersatz für immaterielle Schäden, die eigentlich nicht in Geld bemessen werden können, gesehen. Ich helfe Ihnen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Es klingt ganz einfach: Bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den sogenannten Restwert, also das, was Ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.

Tatsächlich versuchen die Versicherungen leider immer wieder, den Schaden zu reduzieren, indem sie den Geschädigten auf einen von der Versicherung festgestellten Wiederbeschaffungswert verweisen. Lassen Sie sich nicht darauf ein! Ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfe Ihnen gerne bei der zügigen Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche und wehre die Versuche der Versicherung, den Schaden zu reduzieren, ab.

Nach einem Unfall ist die Situation immer stressig und unübersichtlich. Diese Ausnahmesituation versuchen die Versicherer oft auszunutzen. Sie haben keine Schuld an einem Unfall, in den Sie verwickelt sind? Trotzdem hat die Versicherung des Unfallgegners immer das Interesse, den Schaden möglichst gering zu halten. Hier gilt oft das Sprichwort: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.“ Deswegen sollten Sie bei einem Verkehrsunfall immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Detmold hinzuziehen.

Ich helfe Ihnen in dieser unangenehmen Situation und übernehme die umfassende Abwicklung und Klärung bei:

  • Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Beweissicherung
  • der Auswahl des Gutachters Ihrer Wahl
  • Fragen der Wertminderung
  • Unterstützung, ob, wann und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur
  • der Durchsetzung der Reparatur Ihres Fahrzeugs, solange die entstehenden Kosten nicht den Wert des Fahrzeugs um mehr als 30 Prozent übersteigen
  • Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten für privat Versicherte oder wenn die Krankenkasse nicht zahlt
  • Ersatz der Kurbehandlungskosten
  • eventuellen Umschulungsmaßnahmen

Seien Sie unbesorgt: Die Anwaltskosten werden meistens von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners übernommen. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich Sie darüber frühzeitig informieren. Scheuen Sie sich nicht, meiner Kanzlei in Detmold Ihre Anfrage mit Unfalldetails unverbindlich zu übermitteln – Als ihr Anwalt melde ich mich schnell mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.

Vergessen Sie bei einem Unfall nie, dass Sie Ihre Unfallschuld nicht eingestehen müssen und dass die Abwicklung nicht von der Versicherung des Gegners übernommen wird. Auch sollten Sie Ihre Schadensersatzansprüche nicht ungefragt abtreten und keinerlei Vereinbarungen mit der Versicherung des Gegners, z. B. über die Wahl des Gutachters oder der Reparaturwerkstatt, treffen.

Sollte der Unfall im EU-Ausland stattgefunden haben, helfe ich als Fachanwalt aus Detmold Ihnen bei der Regulierung der Unfallschäden. Und auch bei einem Totalschaden bin ich an Ihrer Seite, denn auch hier gibt es Tücken: Bei einem technischen oder wirtschaftliche Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den so genannten Restwert, also das, was ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.

Kennen Sie Ihre Rechte? Nach einem Unfall ist die Situation immer stressig und unübersichtlich. Diese Ausnahmesituation versuchen die Versicherer oft auszunutzen.

Wir helfen Ihnen in dieser unangenehmen Situation und übernehmen die umfassende Abwicklung und Klärung mit allen betroffenen Parteien, wie Versicherungen und Sachverständigen – und forcieren die direkte Geltendmachung sämtlicher Schadensersatzpositionen.

Bei Strafsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ist eine kompetente Verteidigung nicht ohne einen im Rechtsgebiet Verkehrsstrafrecht versierten Rechtsanwalt möglich. Anders als Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Verkehrsstraftaten nicht nur mit einem Bußgeld oder einem Fahrverbot geahndet.

Eine Tat im Verkehrsstrafrecht kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Zusätzlich kann der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Unfall, erhebliche finanzielle Auswirkungen bei Fragen der Haftung und den versicherungsrechtlichen Folgen haben, da oft ein Regress der eigenen Versicherung droht.

Zusätzlich besteht neben der Geldstrafe und der Freiheitsstrafe im Verkehrsstrafrecht auch die Möglichkeit eines Fahrverbotes oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Detmold hilft Ihnen auch hierbei.

Seien Sie schnell, wenn Sie einen Unfall haben und überlassen Sie alles Ihrer Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Detmold. Denn je weniger Sie sagen und je schneller wir eingreifen, desto höher sind Ihre Chancen, problemfrei aus dieser Situation wieder hinauszukommen.

Bevor Sie widersprüchliche Angaben über den Unfallhergang machen, verweisen Sie direkt auf Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Detmold beurteile ich kompetent und mit der erforderlichen Rechtssicherheit die Fakten und die Haftungsfrage und mache Ihre Schadensersatzansprüche umfassend geltend.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an oder nehmen Sie unser Angebot der Onlinerechtsberatung in Anspruch.

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